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Baumfällung in Berlin – Sicher, schnell und fachgerecht

Wenn Sie eine Firma für Baumfällung in Berlin und Brandenburg suchen, sind Sie bei uns richtig. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich.

Professionelle Baumfällungen

Die Baumfällung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Fachwissen, Erfahrung und professionelle Ausrüstung erfordert. Ob kranke Bäume, Sturmschäden oder Bauvorhaben – es gibt viele Gründe, einen Baum fällen zu müssen. Eine unsachgemäße Durchführung kann jedoch zu erheblichen Schäden an Personen und Eigentum führen.


“Interessiert? Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen in einem persönlichen Beratungsgespräch. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Höhenarbeiten von Profis erledigen zu lassen.”

PABLO HRADECKY – Geschäftsführer

Zufriedene Kunden

Zahlreiche positive Referenzen von zufriedenen Kunden in Berlin und Brandenburg.

Zertifizierte Fachkräfte

Unser Team besteht aus ausgebildeten Baumpflegern und Gutachtern.

Effiziente Arbeit

Wir arbeiten zuverlässig und schnell. Sorgfältige Planung hilft uns dabei.

Einfache Beauftragung

Wir sind flexibel und durch gute Erreichbarkeit immer für unsere Kunden da.

Baumkletterer in Krone Tote Birke

Unsere Expertise in der Seilklettertechnik ermöglicht es uns, jeden Baum mit Finesse und Professionalität zu fällen

Baumfällung mit Klettertechnik

Unsere Baumkletterer beherrschen die Kunst des Seilkletterns und können so auch in schwierigen Situationen sicher arbeiten.

Zeitraum Baumfällung – Wann ist eine Fällung untersagt?

Bäume dürfen nur zwischen dem 1. Oktober und letzten Tag des Februars gefällt werden. Sollten Vögel im Baum nisten, ist das Fällen grundsätzlich untersagt. Sollten Sie einen Baum zwischen dem 1. März und dem 30. September fällen wollen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Auch wenn Sie einen Baum innerhalb vom erlaubten Zeitraum fällen wollen, sollten Sie in Erfahrung bringen, ob eine Fällgenehmigung benötigt wird. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Beispiel 1) Baumfällgenehmigung Neubau

Gabi plant einen Neubau auf ihrem Grundstück in Falkensee und muss dafür eine Kiefer fällen. Sie wendet sich schriftlich an das Grünflächenamt und bekommt nach wenigen Tagen eine Genehmigung erteilt.

Beispiel 2) Baumfällgenehmigung Nussbaum

Bernhard hat einen Nussbaum am Rand von seinem Garten stehen. Die herunterfallenden Nüsse nerven ihn, da sie bei Wind auf die Einfahrt und Straße geschleudert werden. Bei seinem Antrag gibt er an, dass durch herunterfallende Nüsse, eine Gefährdung für den Straßenverkehr entsteht. Die zuständige Gemeinde lehnt seinen Antrag ab. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs ist nicht gegeben.

An diesen zwei Beispielen kann man erkennen, dass zahlreiche Faktoren in die Entscheidung für eine Fällgenehmigung einfließen können. Die genauen Vorschriften finden sie in der Baumschutzsatzung beziehungsweise Baumschutzverordnung, die Entscheidung obliegt immer der Behörde oder Gemeinde.

Wann ist eine Baumfällung in Berlin erlaubt?

Alle Laubbäume sowie die Nadelgehölzart Waldkiefer (Pinus sylvestris) und die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel, die bestimmte Stammumfänge erreicht haben, stehen in Berlin unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung (BaumSchVO). Eine umfangreiche Übersicht von den in Berlin geltenden Bestimmungen und zuständigen Ansprechpersonen finden sie im Umweltportal von Berlin.

Hilfreiche Links zum Thema „Baumfällung in Berlin“

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?

Wie man am fiktiven Beispiel von Bernhard erkennen kann, sind Bäume im eigenen Garten von den oben beschriebenen Regeln nicht ausgenommen. Es gibt allerdings Fälle, in denen keine Erlaubnis notwendig ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Stammdurchmesser eine gewisse Vorgabe nicht überschreitet. Doch Vorsicht, auch das ist regional geregelt und sollte zur Sicherheit mit dem zuständigen Amt abgestimmt werden.

Häufig gestellte Fragen


Was kostet eine Baumfällung?


Eine Baumfällung in Berlin kostet in der Regel zwischen 400 und 7.000 Euro. Der Preis hängt von der Größe des Baumes, der Position und den Umweltbedingungen ab. Unser Team führt eine gründliche Beurteilung durch und stellt sicher, dass die Fällung effizient und sicher erfolgt. Wir beraten gerne.


Welche Bäume dürfen in Berlin ohne Genehmigung gefällt werden?


Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 80cm und Obstbäume können in Berlin ohne Genehmigung gefällt werden. Hier gibt es allerdings Ausnahmeregelungen für bestimmte Arten. Beachten Sie, dass die Bestimmungen je nach Bezirk variieren können. Unsere Fachleute helfen Ihnen, die lokalen Vorschriften zu verstehen und einen reibungslosen Prozess zu gewährleisten.


Wann sind Baumfällarbeiten erlaubt?


Baumfällarbeiten sind in Berlin zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar erlaubt. Diese Regelung soll Brut- und Nistzeiten von Vögeln schützen. Unser erfahrenes Team plant die Arbeiten entsprechend, um den bestmöglichen Service zu gewährleisten und gleichzeitig die Natur zu respektieren.

Baumfällung Berlin beauftragen

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