Baumfällung in Berlin – Sicher, schnell und fachgerecht
Wenn Sie eine Firma für Baumfällung in Berlin und Brandenburg suchen, sind Sie bei uns richtig. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich.

Professionelle Baumfällungen
Die Baumfällung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Fachwissen, Erfahrung und professionelle Ausrüstung erfordert. Ob kranke Bäume, Sturmschäden oder Bauvorhaben – es gibt viele Gründe, einen Baum fällen zu müssen. Eine unsachgemäße Durchführung kann jedoch zu erheblichen Schäden an Personen und Eigentum führen.

“Interessiert? Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen in einem persönlichen Beratungsgespräch. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Höhenarbeiten von Profis erledigen zu lassen.”
PABLO HRADECKY – Geschäftsführer

Zufriedene Kunden
Zahlreiche positive Referenzen von zufriedenen Kunden in Berlin und Brandenburg.

Zertifizierte Fachkräfte
Unser Team besteht aus ausgebildeten Baumpflegern und Gutachtern.

Effiziente Arbeit
Wir arbeiten zuverlässig und schnell. Sorgfältige Planung hilft uns dabei.

Einfache Beauftragung
Wir sind flexibel und durch gute Erreichbarkeit immer für unsere Kunden da.

Unsere Expertise in der Seilklettertechnik ermöglicht es uns, jeden Baum mit Finesse und Professionalität zu fällen
Baumfällung mit Klettertechnik
Unsere Baumkletterer beherrschen die Kunst des Seilkletterns und können so auch in schwierigen Situationen sicher arbeiten.
- Präzision und Beweglichkeit: Erreichen von Ästen in großer Höhe oder an schwer zugänglichen Stellen.
- Sicherheit: Sicheres Auf- und Absteigen mit Hilfe von Seilen und professioneller Ausrüstung.
- Effizienz: Schnelle und effektive Durchführung der Baumfällung oder Baumpflege.
Unsere Baumfäll-Dienstleistungen in Berlin
1. Gefahrenbaumfällung
Bei akuten Gefahren durch instabile oder umsturzgefährdete Bäume sind wir schnell zur Stelle.
- Kontrollierte Fällungen: Stückweises Abtragen des Baumes zur Vermeidung von Schäden.
- Seilwinden und Kräne: Einsatz von Spezialgeräten für präzise Arbeiten.
- Erfahrene Baumkletterer: Unsere Experten erreichen jeden Ast sicher und effizient.
2. Problemfällungen auf engem Raum
In dicht bebauten Gebieten oder schwer zugänglichen Bereichen ist besondere Expertise gefragt.
- Kontrollierte Fällungen: Stückweises Abtragen des Baumes zur Vermeidung von Schäden.
- Seilwinden und Kräne: Einsatz von Spezialgeräten für präzise Arbeiten.
- Erfahrene Baumkletterer: Unsere Experten erreichen jeden Ast sicher und effizient.
3. Beratung und Alternativen zur Baumfällung
Häufig werden Bäume voreilig und unnötig gefällt, ohne zuvor über Alternativen nachzudenken, die den Baum erhalten können.
- Kostenlose Vor-Ort-Beratung: Wir kommen zu Ihnen und führen eine erste Einschätzung durch.
- Baumerhaltende Maßnahmen: Vorschläge für Pflegemaßnahmen oder Kronensicherungen.
- Individuelle Lösungen: Anpassung der Maßnahmen an Ihre Bedürfnisse und die des Baumes.
Zeitraum Baumfällung – Wann ist eine Fällung untersagt?
Bäume dürfen nur zwischen dem 1. Oktober und letzten Tag des Februars gefällt werden. Sollten Vögel im Baum nisten, ist das Fällen grundsätzlich untersagt. Sollten Sie einen Baum zwischen dem 1. März und dem 30. September fällen wollen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Auch wenn Sie einen Baum innerhalb vom erlaubten Zeitraum fällen wollen, sollten Sie in Erfahrung bringen, ob eine Fällgenehmigung benötigt wird. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Beispiel 1) Baumfällgenehmigung Neubau
Gabi plant einen Neubau auf ihrem Grundstück in Falkensee und muss dafür eine Kiefer fällen. Sie wendet sich schriftlich an das Grünflächenamt und bekommt nach wenigen Tagen eine Genehmigung erteilt.
Beispiel 2) Baumfällgenehmigung Nussbaum
Bernhard hat einen Nussbaum am Rand von seinem Garten stehen. Die herunterfallenden Nüsse nerven ihn, da sie bei Wind auf die Einfahrt und Straße geschleudert werden. Bei seinem Antrag gibt er an, dass durch herunterfallende Nüsse, eine Gefährdung für den Straßenverkehr entsteht. Die zuständige Gemeinde lehnt seinen Antrag ab. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs ist nicht gegeben.
An diesen zwei Beispielen kann man erkennen, dass zahlreiche Faktoren in die Entscheidung für eine Fällgenehmigung einfließen können. Die genauen Vorschriften finden sie in der Baumschutzsatzung beziehungsweise Baumschutzverordnung, die Entscheidung obliegt immer der Behörde oder Gemeinde.
Wann ist eine Baumfällung in Berlin erlaubt?
Alle Laubbäume sowie die Nadelgehölzart Waldkiefer (Pinus sylvestris) und die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel, die bestimmte Stammumfänge erreicht haben, stehen in Berlin unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung (BaumSchVO). Eine umfangreiche Übersicht von den in Berlin geltenden Bestimmungen und zuständigen Ansprechpersonen finden sie im Umweltportal von Berlin.
Hilfreiche Links zum Thema „Baumfällung in Berlin“
- Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG
- Berliner Baumschutzverordnung
- In Berlin ist das Grünflächenamt zuständig
- In Brandenburg an die Gemeinde wenden
Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?
Wie man am fiktiven Beispiel von Bernhard erkennen kann, sind Bäume im eigenen Garten von den oben beschriebenen Regeln nicht ausgenommen. Es gibt allerdings Fälle, in denen keine Erlaubnis notwendig ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Stammdurchmesser eine gewisse Vorgabe nicht überschreitet. Doch Vorsicht, auch das ist regional geregelt und sollte zur Sicherheit mit dem zuständigen Amt abgestimmt werden.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Baumfällung?
Eine Baumfällung in Berlin kostet in der Regel zwischen 400 und 7.000 Euro. Der Preis hängt von der Größe des Baumes, der Position und den Umweltbedingungen ab. Unser Team führt eine gründliche Beurteilung durch und stellt sicher, dass die Fällung effizient und sicher erfolgt. Wir beraten gerne.
Welche Bäume dürfen in Berlin ohne Genehmigung gefällt werden?
Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 80cm und Obstbäume können in Berlin ohne Genehmigung gefällt werden. Hier gibt es allerdings Ausnahmeregelungen für bestimmte Arten. Beachten Sie, dass die Bestimmungen je nach Bezirk variieren können. Unsere Fachleute helfen Ihnen, die lokalen Vorschriften zu verstehen und einen reibungslosen Prozess zu gewährleisten.
Wann sind Baumfällarbeiten erlaubt?
Baumfällarbeiten sind in Berlin zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar erlaubt. Diese Regelung soll Brut- und Nistzeiten von Vögeln schützen. Unser erfahrenes Team plant die Arbeiten entsprechend, um den bestmöglichen Service zu gewährleisten und gleichzeitig die Natur zu respektieren.
Baumfällung Berlin beauftragen
Rufen Sie an unter +49 177 2643 -623 oder schreiben Sie eine E-Mail an [email protected]. Wir beraten Sie gerne persönlich.