Sicher aufs Dach: Was Hausverwaltungen und Facility Manager beachten müssen
Ob Photovoltaik-Wartung, Lüftungsprüfung oder Dachreinigung – der Zugang zu Flachdächern ist in vielen Gebäuden Alltag. Doch wie sicher sind die Wege dorthin? Und wer trägt die Verantwortung?
Viele Dächer sind nicht ausreichend gesichert: Es fehlen feste Zugänge, normgerechte Absturzsicherungen oder die Wartung ist nicht dokumentiert. Für Betreiber, Hausverwaltungen und Facility Manager entsteht dadurch ein hohes Risiko – rechtlich wie praktisch.
Verantwortung liegt beim Betreiber – und damit oft bei Ihnen
Eine Absturzsicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn bei Arbeiten eine Absturzhöhe von mehr als 2 Metern (bzw. 1 m bei Bauarbeiten) besteht. Geregelt wird dies durch:
- DGUV Vorschrift 38
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- TRBS 2121-2
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Pflicht gilt z. B. bei Dachwartungen, Reinigungsarbeiten, Sanierungen oder Inspektionen – auch bei kurzen Einsätzen oder Drittfirmen.
Typische Schwachstellen auf dem Dach
In der Praxis zeigt sich immer wieder:
- Zugang nur über Leiter oder Dachluke – ohne Sicherung
- Anschlagpunkte vorhanden, aber ungeprüft oder falsch positioniert
- Niemand weiß, wann zuletzt geprüft oder dokumentiert wurde
- Temporäre Arbeiten (z. B. bei Sanierungen) werden ohne Sicherung durchgeführt
Dabei wäre es relativ einfach, für Sicherheit zu sorgen – wenn die Verantwortlichkeiten und Anforderungen bekannt sind.
Welche Arten von Absturzsicherung gibt es?
Die technischen Möglichkeiten reichen von kollektiven Schutzsystemen wie Geländern über persönliche Schutzausrüstung (PSA) bis zu Seilsicherungssystemen. Welche Lösung passt, hängt von Dachform, Nutzung und Wartungsintervallen ab.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:
1. Kollektiven Schutzmaßnahmen (bevorzugt):
- Schutzgeländer
- Seitenschutz
- Lichtkuppel-Abdeckungen
→ verhindern Absturz für alle Personen
2. Persönlicher Schutzausrüstung (PSAgA):
- Auffanggurt mit Verbindungsmittel
- Seilsicherungssysteme
- Anschlagpunkte wie Sekuranten
→ nur wirksam bei korrekter Anwendung und Einweisung
3. Organisatorischen Maßnahmen:
- Nutzungsregeln
- Zugangsbeschränkungen
- Unterweisungen
Laut TRBS 2121 sind kollektive Systeme – etwa Geländer statt Anschlagpunkte – immer zu bevorzugen, sofern baulich möglich.
Wichtig: Nicht immer ist die teuerste Lösung die beste. Vielmehr sollte eine Gefährdungsbeurteilung die Basis bilden – und daraus abgeleitet eine passende, wirtschaftliche Sicherungsmaßnahme.
Was ist der sicherste Absturzschutz?
Am sichersten ist eine Lösung, bei der ein Absturz physisch verhindert wird – z. B. durch ein fest montiertes Schutzgeländer.
Persönliche Systeme wie PSAgA oder Sekuranten können wirksam sein, erfordern aber Fachkenntnis, Unterweisung und Wartung.
Fazit: Verhindern ist besser als auffangen.
Wartung & Dokumentation – oft vernachlässigt, aber vorgeschrieben
Wer Absturzsicherungen betreibt, muss sie jährlich prüfen und die Ergebnisse dokumentieren. Besonders bei Sekuranten ist eine lückenlose Nachweisführung entscheidend:
- Montagedokumentation (inkl. Lageplan, Fotos, Prüfprotokoll)
- Wartungsprotokolle mit Datum & Prüferkennung
- Kennzeichnung am Bauteil (z. B. Plakette)
Fehlt die Einbaudokumentation, kann die Anlage rechtlich nicht als sicher gelten – selbst wenn sie baulich intakt ist.
Planung statt Problembehebung: So gelingt sichere Dachnutzung
Wer frühzeitig plant – bei Neubau, Sanierung oder im Bestand – kann durchdachte, wartbare Lösungen umsetzen. Dazu gehören:
- Produktneutrale Beratung
- Kombination aus Geländer, Seilsystem oder Sekuranten
- Zugänglichkeit für Wartung & Inspektion
- Zentrale Dokumentation & Prüftermine

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PABLO HRADECKY – Geschäftsführer
Alle dauerhaft installierten Absturzsicherungen – inkl. Sekuranten – müssen mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person geprüft und gewartet werden. Grundlage ist u. a. die DGUV Regel 312-906.
Fehlt die Wartung, gilt der Anschlagpunkt als nicht einsatzbereit. Die Folge:
Nutzung ist untersagt
Im Schadensfall drohen Haftung, Bußgeld oder Regress
Prüforgane (BG, TÜV) können Sanktionen verhängen
Eine vollständige Dokumentation von Absturzsicherungen umfasst:
Einbauprotokoll mit Fotos
Produktdatenblatt & Zulassungen
Prüfnachweise / Wartungsprotokolle
Lageplan der Anschlagpunkte
Hinweise zur Nutzung & PSA-Kompatibilität